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Das Beihilferecht in Bund und Ländern
Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge des Dienstherrngegenüber dem Beamten und seiner Familie. Beihilfen werden in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen gewährt. Beihilfe ersetzt nicht die von dem Beamten für sich und seine Familie aus den laufenden Bezügen zu bestreitende Eigenvorsorge, sondern ergänzt diese. Auf die Beihilfe besteht ein Rechtsanspruch.
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Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Themen zum Beihilferecht:
· Beihilferecht (Bund und Länder)
· Verjährung von Beihilfeansprüchen
· Kostendämpfungspauschale nicht rechtswidrig
· Checkliste: Krankenhausaufenthalt
· Checkliste Sanatoriumsaufenthalt
- Pflege und Beihilfe
· Beihilferegelungen in den Ländern:
Baden-Württemberg | Bremen | Niedersachsen | Sachsen |
Bayern | Hamburg | Nordrhein-Westfalen | Sachsen-Anhalt |
Berlin | Hessen | Rheinland-Pfalz | Schleswig-Holstein |
Brandenburg | Mecklenburg-Vorpommern | Saarland | Thüringen |
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