Hohe Nachzahlung für Beamte auch im Ruhestand (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026) >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Bayern: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 1.2.2025

 

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Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter im Freistaat Bayern


Bayern hat eine umfassende Dienstrechtsreform vorgenommen und dabei zahlreiche strukturelle Änderungen im Beamtenrecht beschlossen. Der Freistaat Bayern hat die Gesetzgebungskompetenz genutzt, die den Ländern nach der Föderalismusreform 2009 eingeräumt worden ist. bayern hat seit dieser Zeit eigene Besoldungstabellen.

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Bayern 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für
Beamtinnen und Beamte sowie Anwärterinnen und Anwärter ab 01.10.2026

 

Bayern – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 01.10.2026

 

 

Bayern – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen


Die Grundlagen für die Besoldung sind im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) geregelt, das mit dem Neuen Dienstrecht ab 01.01.2011 in Kraft getreten ist. Die Grundbezüge umfassen weiterhin: Grundgehalt, Amts- und
Stellenzulagen und Familienzuschlag. Als Nebenbezüge gelten: Zulagen, Zuschläge, Anwärterbezüge, Leistungsbezüge und die jährliche Sonderzahlung.

Die aufsteigenden Grundgehälter der A-Besoldung bemessen sich nach Stufen.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2023/2024/2025/2026

Am 9.12.2023 haben die TdL und die Gewerkschaften folgendes Tarifergebnis erzielt:
- Die Entgelte werden in zwei Schritten erhöht: Zum 1.11.2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben, zum 1.02.2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent. Wenn die Summe dieser Erhöhungen nicht 340 Euro erreichen, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
- Ausbildungsentgelte werden zum 1.11.2024 um 100 Euro und zum 1.02.2025 um weitere 50 Euro erhöht.
- Tarifbeschäftigte erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro (1.800 Euro im Dez. 2023, danach zehn Raten von Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro).

Das Ergebnis der Tarifrunde soll von den jeweiligen Ländern auf deren Beamten, Richter und VersE übertragen werden. Die Laufzeit der Tarifeinigung beträgt 25 Monate bis zum 31.10.2025.

 

Bayern: Besoldungstabellen ab 01.10.2026

Die Besoldung für Beamtinnen, Beamte sowie Versorgungsempfänger in Bayern wird im Jahr 2026 zum 1.10.2026 im Vorgriff um 2,82 Prozent. Für Anwärterinnen und Anwärter steigt der Grundbetrag zeitgleich um jeweils 60 Euro. Der Freistaat Bayern weicht damit von der zeitgleichen Übernahme des TV-L-Tarifabschlusses ab und überträgt die Erhöhung mit einer sechsmonatigen Verzögerung (während Tarifbeschäftigte die Anpassung bereits ab April erhalten) als Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung.

Die wichtigsten Details zur Anpassung 2026

Inkrafttreten
Ab dem 1.10.2026 (vorbehaltlich des endgültigen Gesetzesbeschlusses des Landtags durch eine Vorgriffsregelung des Ministerrats).Lineare Erhöhung: Die Bezüge steigen einheitlich um 2,82 Prozent.

Der im Tarifbereich beschlossene Mindest-Sockelbetrag von 100 Euro wird systemkonform in diese Prozentuale eingerechnet, um das gesetzliche Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen zu wahren.

Anwärterinnen und Anwärter
Erhöhung des Anwärtergrundbetrags um pauschal 60,00 Euro.

Nächste Stufe
Eine weitere Erhöhung um 2,0 Prozent ist mit derselben Verzögerung für den 1.09.2027 geplant. 

>>>Hier die aktuellen Besoldungstabellen auf dieser Seite 

 

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.10.2026

Monatsbeträge in Euro

Besoldungsgruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11    
A 3 2.862,51 2.918,48 2.974,44 3.030,39 3.086,39 3.142,33 3.198,30 3.254,25        
A 4 2.933,87 2.999,80 3.065,67 3.131,56 3.197,43 3.263,30 3.329,16 3.395,02        
A 5 2.970,80 3.036,31 3.101,87 3.167,40 3.232,95 3.298,51 3.364,08 3.429,62        
A 6 3.044,42  3.116,34 3.188,30 3.260,31 3.332,28 3.404,26 3.476,20 3.548,14        
A 7 3.160.90  3.251,47 3.342,02 3.432,59 3.523,20 3.587,82 3.652,50 3.717,21        
A 8 3.239,61 3.355,64 3.471,74 3.587,77 3.703,86 3.781,23 3.858,57 3.935,95 4.013,32      
A 9 3.387,91  3.511,77 3.635,61 3.759,50 3.883,35 3.968,50 4.053,67 4.138,81 4.223,97      
A 10 3.636,87  3.795,55  3.954,29  4.112,99 4.271,68 4.377,47 4.484,70 4.592,91 4.701,17      
A 11   4.159,37  4.321,98 4.486,08  4.652,44 4.763,31 4.874,25 4.986,24 5.099,36 5.212,45    
A 12     4.654,97  4.853,32 5.054,05 5.188,92 5.323,77 5.458,65 5.593,52 5.728,39    
A 13       5.395,56  5.613,99  5.759,62  5.905,25  6.050,92 6.196,54  6.342,19     
A 14       5.771,02  6.054,27  6.243,16 6.432,02  6.620,86  6.809,73  6.998,59     
A 15         6.627,72  6.876,92  7.126,05  7.375,24  7.624,41  7.873,54     
A 16         7.304,89  7.593,09  7.881,29  8.169,44  8.457,61  8.745,78     

  

 

Orts- und Familienzuschlag

gültig ab 01.10.2026 (Monatsbetrag in Euro)

 

 Ortsklasse   Stufe L   Stufe V   Stufe 1   Stufe 2   zzgl.
für das
3. Kind 
 zzgl.
je weiterem
Kind
I    

87,51
 
346,98
 
506,90

495,64 
 
593,37
II
III 542,58  510,51  640,81 
IV  370,73 578,24  525,84 688,72
V 112,50  394,46  613,90 541,61  737,05 
VI 137,50  418,20  693,03  541,61  737,05 
VII  170,26 170,26   546,06 784,86  574,59  835,19

 

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 10
Der Orts- und Familienzuschlag ab der Stufe 1 erhöht sich für jedes zu
berücksichtigende Kind wie folgt:

 

 Ortsklasse   Besoldungsgruppe               
  A 3 A 4 A 5 A 6 A 7 A 8 A 9 A 10
I 35,15  31,12  30,05   27,96    24,59    22,34   18,09   10,91 
II 37,26   34,96 33,76 31,40  27,63  25,09  20,31  12,25 
III 41,40  38,85 37,51 34,88  30,70  27,87  22,55  13,60 
IV 45,99  43,15 41,67 38,73  34,11  30,97  25,06  15,11 
V 50,54  47,41 45,79 42,57  37,47  34,03  27,52  16,61 
VI 54,92  51,52 49,75 46,27  40,72  36,97  29,91  18,06 
VII 60,35  56,61  54,68 50,83  44,74  40,62  32,87  19,83 

 

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zu rückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.10.2026

Besoldungs-
gruppe 
B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10  B 11 
  9.110,38 9.633,94 10.182,33 10.811,52 11.405,64 11.983,61 12.585,96 13.333,92 15.656,50 16.255,12

 

 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.10.2026

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1 kw 4.458,35 4.601,16 4.743,92 4.886,70 5.031,48 5.177,08 5.322,70 5.468,34
 C 2 kw 4.467,24 4.694,83 4.922,36 5.154,32 5.386,40 5.618,49 5.850,60 6.082,68
 C 3 kw 4.879,59 5.141,36 5.404,19 5.666,99 5.929,76 6.192,59 6.455,37 6.718,16
 C 4 kw 6.115,82 6.379,96 6.644,18 6.908,34 7.172,55 7.436,69 7.700,89 7.965,00
 
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15  
C 1 5.613,99 5.759,62 5.905,25 6.050,92 6.196,54 6.342,19    
C 2 6.314,78 6.546,88 6.778,93 7.011,03 7.243,11 7.475,28 7.707,37  
C 3 6.980,95 7.243,77 7.506,55 7.769,38 8.032,14 8.294,96 8.557,76  
C 4 8.229,20 8.493,38 8.757,56 9.021,72 9.285,93 9.550,10 9.814,26  

 

 

Besoldungsordnung W

gültig ab 01.10.2026

Besoldungsgruppe                 Festbetrag     
 W 1  5.694,94

 

 Besoldungsgruppe     Stufe 1      Stufe 2  Stufe 3  
  5 Jahre 7 Jahre  
W 2  7.016,67  7.294,24   7.710,52 
W 3  8.265,62  8.543,15  8.890,05

 

 

Besoldungsordnung R

gültig ab 01.10.2026

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
R 1 5.401,84 5.698,52 5.995,16 6.291,80 6.588,46 6.885,16 7.181,76 7.478,49 7.775,10 8.071,81
R 2     6.705,31 7.001,98 7.298,65 7.595,31 7.891,85 8.188,56 8.485,26 8.781,89
R 3 9.633,94                                                                                         
R 4 10.182,33
R 5 10.811,52
R 6 11.405,64
R 7 11.983,61
R 8 12.585,96
R 9 13.333,92

 

 

Anwärtergrundbetrag

gültig ab 01.10.2026 (Monatsbetrag in Euro)

Eingangsamt, in das der Anwärter nach
Abschluss des Vorbereitungsdienstes
unmittelbar eintritt
Grundgehalt
(Monatsbetrag in Euro)
A 3 bis A 4  1.449,33
 A 5 bis A 8  1.569,93
A 9 bis A 11  1.623,85 
 A 12  1.763,44
 A 13   1.795,21
A 13 + Zulage gemäß Aert. 33 Satz 1  1.830,08

 

 

Mehrarbeitsvergütung

 gültig ab 01.10.2026 (Stundensätze in Euro)

Mehrarbeit (ohne Schuldienst)                                                                          
Besoldungsgruppe  
A 3 bis A 4                              16,06  
A 5 bis A 8                              19,00
A 9 bis A 12                              26,09
A 13 bis A 16, R 1 und R 2                              35,95
Mehrarbeit (mit Schuldienst)
nach Schularten
Besoldungsgruppen  Betrag in Euro
an Grundschulen und Mittelschulen

A 9 bis A 11

ab A 12

25,00

30,10

an Realschulen und Sonderschulen

A 9 bis A 12

ab A 13

24,28

35,65

an Gymnasien, an beruflichen Schulen
und an Fachhochschulen

A 9 bis A 12

ab A 13

24,28

41,69 


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Die aktuellen Tabellenwerte finden im folgenden PDF >>>Besoldungstabellen für Bayern ab 01.01.2018

 

Unter www.besoldung-bayern.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung in Bayern.


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Red 20250920 

 

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