Laufbahnrecht und Qualifizierung: Bundes- und Landespersonalausschüsse

 

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Bundes- und Landespersonalausschüsse

In den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder ist vorgesehen, so genannte „Personalausschüsse" einzurichten. Diese Ausschüsse sind unabhängige und eigenverantwortliche Organe innerhalb der Verwaltung. Insofern nehmen die Ausschüsse Aufgaben verwaltungsinterner Art wahr. Die Personalausschüsse im Bund und in den Ländern haben Entscheidungs- und Beratungsrecht. In den Fällen, in denen der Gesetzgeber dem Personalausschuss ein Entscheidungsrecht eingeräumt hat, sind die beteiligten Verwaltungen an die getroffenen Entscheidungen gebunden. Neben diesen Fällen gibt es noch die so genannte Mitentscheidung des Personalausschusses. Bei diesem verwaltungsinternen Verfahren können die obersten Dienstbehörden nur mit Zustimmung oder im Einvernehmen mit dem Personalausschuss entscheiden. Dagegen handelt es sich bei den Beratungsrechten nur um Mitwirkungsmöglichkeiten. Unter anderem können die meisten im Bund und in den Ländern gebildeten Personalausschüsse bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse mitwirken. Dieses Recht ermöglicht die Beeinflussung sowohl bei Gesetz- und Verordnungsentwürfen als auch bei Verwaltungsvorschriften, wenn und soweit beamtenrechtliche Verhältnisse angesprochen sind. In der Regel werden die Ausschüsse zur einheitlichen Durchführung der beamtenrechtlichen Vorschriften errichtet. Deren Mitglieder üben die Tätigkeit in eigener Verantwortung aus und sind diesbezüglich nicht an Weisungen gebunden. Die institutionelle Zusammensetzung ist in Bund und Ländern genauso unterschiedlich geregelt wie Aufgaben und Einwirkungsmöglichkeiten. Weder für die Größe des Ausschusses noch für die funktionale Anbindung des Vorsitzenden gibt es rahmenrechtliche Vorgaben. Zumeist sind jedoch folgende Gruppen vertreten:

  • Dienstherren (Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien)
  • Vertreterinnen und Vertreter der Spitzenorganisationen (DGB und Beamtenbund)
  • kommunale Spitzenverbände
  • Rechnungshof.

 

Übersicht zu den Regelungen für die Bildung, Aufgaben und Zusammensetzung eines Personalausschusses in Bund und Ländern 

 

Regelungen zur Bildung des Bundespersonalausschusses 

 

>>>LINK zu weiteren Informationen des Bundespersonalausschuss

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Regelungen zur Bildung eines Landespersonalausschusses für das Land Baden-Württemberg

 >>>mehr Informationen zum Landespersonalausschuss Baden-Württemberg

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Regelungen zur Bildung eines Landespersonalausschusses für den Freistaat Bayern

>>>mehr Informationen zum Landespersonalausschuss im Freistaat Bayern

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Regelungen zur Bildung eines Landespersonalausschusses für das Land Berlin

 

>>>weitere Hinweise zum Landespersonalausschuss im Land Berlin

 

 

Regelungen zur Bildung eines Landespersonalausschusses für das Land Brandenburg

>>>mehr Informationen zum Landespersonalausschuss in Brandenburg

 

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Regelungen zur Bildung eines Landespersonalausschusses für das Land Bremen

>>>mehr Infos zum Landespersonalausschuss in Bremen

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Regelungen zur Bildung eines Landespersonalausschusses für die Freie- und Hansestadt Hamburg

>>>weitere Infos zum Landespersonalausschuss der Freien und Hanbsestadt Hamburg

 

 

Regelungen zur Bildung eines Landespersonalausschusses für das Land Hessen

>>>weitere Informationen zum Landespersonalausschuss in Hessen

 

 

Regelungen zur Bildung eines Landespersonalausschusses für das Land Mecklenburg-Vorpommern

>>>mehr Informationen zum Landespersonalausschuss in Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Regelungen zur Bildung eines Landespersonalausschusses für das Land Niedersachsen

>>>mehr Infos zum Landespersonalausschuss in Niedersachsen

 

 

Regelungen zur Bildung eines Landespersonalausschusses für das Land Nordrhein-Westfalen

>>>mehr Informationen zum Landespersonalausschuss in NRW

 

 

Regelungen zur Bildung eines Landespersonalausschusses für das Land Rheinland-Pfalz

>>>weitere Informationen zum Landespersonalausschuss in Rheinland-Pfalz

 

 

Regelungen zur Bildung eines Landespersonalausschusses für das Saarlandes

>>>mehr Informationen zum Landespersonalausschuss im Saarland

 

Regelungen zur Bildung eines Landespersonalausschusses für den Freistaat Sachsen

>>>mehr Informationen zum Landespersonalausschuss im Freistaat Sachsen

 

 

Regelungen zur Bildung eines Landespersonalausschusses für das Land Sachsen-Anhalt

>>>mehr Informationen zum Landespersonalausschuss in Sachsen-Anhalt

 

 

Regelungen zur Bildung eines Landespersonalausschusses für das Land Schleswig-Holstein

>>>mehr Informationen zum Landespersonalausschuss in Schleswig-Holstein

 

 

Regelungen zur Bildung eines Landespersonalausschusses für das Land Thüringen

>>>mehr Infomationen zum Landespersonalausschuss in Thüringen

 

 


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