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Infodienst zum öffentlichen Dienst:
Private Altersvorsorge: Riester-Rente mit neuem Höchststand

Ausgabe 4/2009

Die Themen im Überblick:

- Private Altersvorsorge: Riester-Rente mit neuem Höchststand

- Riester: Wer ist anspruchsberechtigt?

- Mitmachen beim ersten „Deutschen Personalräte-Preis“

- Der neue Bundesinnenminister

 

Private Altersvorsorge: Riester-Rente mit neuem Höchststand

Mit mehr als 12,6 Millionen Riesterverträgen hat die lukrative Form der privaten Altersvorsorge einen neuen Höchststand erreicht. Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bleibt das „Riestern mit staatlicher Förderung“ äußerst beliebt. Offenbar wissen die Menschen nur zu gut, dass sie sich allein auf die gesetzliche Rente nicht mehr verlassen können.

Trotz dieser erfreulichen Zahlen verzichten aber noch immer fast 60 Prozent aller Anspruchsberechtigten (siehe Kasten) auf die „stattlichen Zulagen“ und „staatlichen Vorteile“ der Riesterförderung. Gerade die Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben in den letzten Jahren spürbare Einschnitte bei Einkommen und Versorgung hinnehmen müssen. Die Riester-Rente bietet deshalb für Beamte und Tarifkräfte bei Bund, Ländern und Gemeinden die Chance, den geringer werdenden Renten- und Versorgungsansprüchen zu entgegnen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW), Uwe Tillmann appelliert an die im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer und Beamte den Abschluss für ihren Riester-Vertrag nicht auf die lange Bank zu schieben. Bei der privaten Altersvorsorge ist „warten“ ein schlechter Rat. Deshalb sollten alle, die für Riester „anspruchsberechtigt“ sind, die verbleibende Zeit bis zum Jahresende nutzen. Wer bis 31.12. dieses Jahres einen Riester-Vertrag abschließt, sichert sich noch die gesamten Zulagen für 2009.

Und das lohnt sich, denn der Staat fördert die Riester-Rente mit hohen Zulagen (siehe Tabelle). Besonders attraktiv ist das „Riestern“ für Familien mit Kindern. Neben der Grundzulage von je 154 Euro gibt es eine Kinderzulage von 185 Euro. Für Kinder, die ab 1.1.2008 geboren sind, werden sogar 300 Euro gezahlt.

Die Anlageformen der Riester-Rente

Um in den Genuss der vollen Zulagen zu kommen, muss die eigene Sparleistung (Eigenbeitrag) 4 Prozent der Bruttobezüge betragen.

Ein weiterer Anreiz für einen Riester-Vertrag ist der Steuervorteil. Sie können auch die Beiträge, die Sie selbst in einen Riester-Vertrag einzahlen, steuerlich geltend machen. Geben Sie dafür die Höhe Ihres Beitrages in der jährlichen Einkommensteuererklärung in der „Anlage AV“ an. Maximal werden Ihnen 2.100 Euro (2008) angerechnet. Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs prüft das Finanzamt automatisch, ob die Steuerersparnis höher als die gezahlte Zulage ist. Die Differenz wird dann im Rahmen der Steuerberechnung erstattet. Für junge Riester-Sparer, die zu Beginn des Riester-Vertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hat der Gesetzgeber einen sogenannten Ausbildungsbonus in Höhe von einmalig 200 Euro eingeführt. Diese Zulage wird sogar für die Auszubildenden und Beamtenanwärter gewährt, die mit ihrer Ausbildung im Jahr 2008 begonnen haben.

Riester: Wer ist anspruchsberechtigt?

Der Gesetzgeber hat die Riester-Rente grundsätzlich für alle konzipiert, die von der Kürzung bei der gesetzlichen Altersversorgung – Rente und Beamtenversorgung – betroffen sind. Anspruch auf die Förderung haben
- alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Zeit-/Berufssoldatinnen und -soldaten
- Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, Referendarinnen und Referendare
- Personen in der Berufsausbildung (Auszubildende, Schüler im Anerkennungsjahr)
- Mütter und Väter in der Erziehungszeit
- Wehr- und Zivildienstleistende
- geringfügig Beschäftigte, die auf Rentenversicherungsfreiheit verzichtet haben
- Bezieher von Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, -hilfe, Krankengeld)

TIPP: Zulagen berechtigt sind darüber hinaus auch diejenigen, die selbst keinen Anspruch haben, aber mit einer Person verheiratet sind, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt.

Mitmachen beim ersten „Deutschen Personalräte-Preis“

Jedes Personalratsmitglied kennt Sie, die grüne Fachzeitschrift „Der Personalrat“. Und im kommenden Jahr lobt „Der Personalrat“ erstmals den „Deutschen Personalräte-Preis“ aus. Unter dem Motto „Innovative Personalratsarbeit auch in schwierigen Zeiten“ werden Initiativen und Projekte ausgezeichnet, die beispielhaft sind für den Einsatz von Personalräten, wenn es etwa um die Bewältigung von Krisen oder die Erhaltung und Schaffung von vollwertigen Arbeitsplätzen geht.

Neben der Wertschätzung ausgezeichneter Projekte soll mit dem „Deutschen Personalräte-Preis“ aber auch der Personalratsarbeit im Allgemeinen eine stärkere öffentliche Wahrnehmung verschafft werden. Besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten steigen die Anforderungen auch an Personalräte der öffentlichen Verwaltung. Denn ohne ihre stetige Einsatzbereitschaft und permanente Motivation, sich für die Belange der Beschäftigten einzusetzen, blieben viele und vieles auf der Strecke – ganz gleich ob es um Mitbestimmung, soziale Leistungen oder die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche geht.

Eine besondere Auszeichnung hat die größte Selbsthilfeeinrichtung für den öffentlichen Dienst erfahren. Die HUK-COBURG wurde von den Initiatoren des Preises nicht nur in die namhaft besetzte Jury berufen, sondern auch gebeten, einen Sonderpreis auszuloben.

Alle Personalvertretungen sind eingeladen, sich am „Deutschen Personalräte-Preis 2010“ zu beteiligen. Einsendeschluss ist der 30. Juni 2010.

Mehr Informationen zum Preis und dem Projekt finden Sie unter www.deutscher-personalraete-preis.de

Der neue Bundesinnenminister

Mit der neuen Regierung gab es auch einen Wechsel an der Spitze des Bundesinnenministeriums. Seit 28. Oktober 2009 wurde Dr. Thomas de Maizière als Bundesminister des Innern berufen. Der 55-jährige Jurist ist verheiratet und hat drei Kinder. Einige wichtige Stationen seines beruflichen Werdegangs finden Sie unten.

Als Bundesminister des Innern ist Dr. Maizière auch für den öffentlichen Dienst zuständig. Dort ist er beispielsweise Verhandlungsführer für den Tarifbereich „Bund und Kommunen“. Daneben ist er verantwortlich für die Beamtenbesoldung und das Beamtenrecht. Im Koalitionsvertrag ist beispielsweise auch etwas zur „Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes“ festgelegt. Danach hat der öffentliche Dienst für die Funktionsfähigkeit und Leistungsfähigkeit des Staates eine Schlüsselfunktion. Wesentlicher Garant dieser Aufgabenerfüllung ist das Berufsbeamtentum. Die neue Bundesregierung will das Beamtenrecht entsprechend dem Verfassungsgebot fortentwickeln und an veränderte Rahmenbedingungen anpassen. Dabei soll auch ein Konzept zur langfristigen Anpassung der Personalstrukturen im Bund an die demographisch bedingten Veränderungen vorgelegt werden. Dazu gehören angesichts der zu erwartenden Folgen des demographischen Wandels auch Maßnahmen zur Berücksichtigung der besonderen Belange älterer Beschäftigter,
- z. B. durch eine Flexibilisierung des Ruhestandseintritts, und der Erhalt der Konkurrenzfähigkeit im Hinblick auf den Wettbewerb des Bundes mit anderen Dienstherren
- und der Wirtschaft um Nachwuchskräfte. Hierzu erforderlich sind attraktive Beschäftigungsbedingungen einschließlich der Möglichkeit zu regional-, arbeitsmarkt-
- und aufgabenbezogenen Differenzierungen.

Die neue Bundesregierung will auch die Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von Eingetragenen Lebenspartnerschaften verbessern. Dazu sollen die familien- und ehebezogenen Regelungen über Besoldung, Versorgung und Beihilfe auf Lebenspartnerschaften übertragen werden.


Zur Person: Dr. Thomas de Maizière
- 1983 Mitarbeiter der Regierenden Bürgermeister von Berlin, Richard von Weizsäcker und Eberhard Diepgen;
- 1986 Promotion zum Dr. jur. an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
- 1985 bis 1989 Leiter des Grundsatzreferates der Senatskanzlei des Landes Berlin;
- 1990 Mitaufbau des Amtes des Ministerpräsidenten der letzten DDR-Regierung;
- 1990 bis 1994 Staatssekretär im Kultusministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern; 1994 bis 1998 Chef der Staatskanzlei in Mecklenburg-Vorpommern;
- 1999 Berater und ab Oktober 1999 Staatsminister und Chef der Sächsischen Staatskanzlei;
- 2001 bis 2002 Staatsminister der Finanzen in Sachsen;
- 2002 bis 2004 Staatsminister der Justiz in Sachsen;
- 2004 bis 2005 Staatsminister des Innern in Sachsen;
- 2004 bis November 2005 Mitglied im Sächsischen Landtag;
- bis Oktober 2009 Chef des Bundeskanzleramtes


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