Besoldung: Neue Bundesbesoldung ab 01.07.2009

 

 

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Neues Besoldungsrecht für Beamtinnen und Beamte des Bundes

 

Die wichtigsten Änderungen zum 1. Juli 2009

 

Seit 1. Juli 2009 gelten für den Bundesbereich neue Besoldungstabellen. Sie sind durch das „Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts" (Dienstrechtsneuordnungsgesetz) vom 5. Februar 2009 (BGBI. I S. 160, 462) eingeführt worden.

Für alle Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger des Bundes gelten ab 1. Juli 2009 neue Besoldungstabellen, d. h. für Angehörige der Bundesbesoldungsordnungen A, B, W, R und C sowie für Anwärterinnen und Anwärter. Die Grundgehaltstabellen der Bundesbesoldungsordnung A sowie der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 haben eine neue Struktur. Die jährliche Sonderzahlung ist in allen Besoldungstabellen eingebaut. Bisher war in den aufsteigenden Gehältern der Gehaltszuwachs an das steigende Lebensalter gebunden. Das neue Grundgehaltssystem der Bundesbesoldungsordnung A sowie der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 orientiert sich an beruflichen Erfahrungszeiten. Dazu wurden die Grundgehaltstabellen (siehe Tabelle auf ‹ S. 134 ff.) grundlegend neu gestaltet. Sie enthalten für alle Besoldungsgruppen einheitlich acht Stufen. Der Berufseinstieg erfolgt grundsätzlich in der Anfangsstufe. Berufliche Erfahrungen können zu einem Einstieg in einer höheren Stufe führen. Der Stufenaufstieg erfolgt nach Erfahrungszeiten von anfänglich zwei, später drei und vier Jahren. In einer Stufe bereits erbrachte Erfahrungszeiten bleiben auch im Falle einer Beförderung erhalten. Nicht anforderungsgerechte Leistungen können – wie bisher – in der Bundesbesoldungsordnung A zu einem Verbleiben in der bisherigen Stufe des Grundgehaltes führen.

 

Regelmäßige Stufenlaufzeiten

Um die Besonderheiten bestimmter Karriereverläufe zu berücksichtigen, gibt es besondere Stufenlaufzeiten in folgenden Fällen:

  • Für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 2 bis A 6 des einfachen Dienstes erfolgt der Stufenaufstieg in den Stufen 5 bis 7 bereits nach drei Jahren.
  • Für alle Soldatinnen und Soldaten beträgt die Stufenlaufzeit der Stufe 2 zwei Jahre und drei Monate.
  • Für länger dienende Soldatinnen und Soldaten verlängern sich mit Erreichen der Besoldungsgruppe A 8 oder der Stufe 4 die regelmäßigen Stufenlaufzeiten um jeweils zwölf Monate.

Mehr Informationen zur neuen Besoldung für Bundesbeamte finden Sie in einem PDF, das Sie hier herunterladen können. Dieses Dokument ist in weiten Teilen einer Zusammenfassung des Bundesinnenministeriums entnommen worden: Neue Besoldung beim Bund ab 1. Juli 2009 

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Besoldungstabellen für Bundesbeamte ab 1. Juli 2009

Grundgehalt (Monatsbeträge in Euro)

 

 BesGr  Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
 A .2  1668  1707  1747  1777   1808  1839  1870  1901
 A .3  1735  1776  1817  1850  1883  1916  1949  1982
 A .4  1773  1822  1871  1910  1949  1988  2027  2063
 A .5  1787  1848  1897  1945  1993  2042  2090  2137
 A .6  1827  1898  1970  2025  2082  2137  2198  2251
 A .7  1922  1985  2068  2153  2236  2320  2383  2446
 A .8  2038  2114  2221  2329  2437  2512  2588  2663
 A .9  2206  2281  2399  2519  2637  2717  2798  2877
 A 10  2367  2470  2619  2767  2915  3018  3121  3224
 A 11  2717  2870  3022  3175  3280  3385  3490  3595
 A 12  2913  3094  3276  3457  3583  3707  3832  3959
 A 13  3416  3585  3755  3925  4042  4160  4277  4392
 A 14  3513  3732  3952  4171  4322  4474  4625  4777
 A 15  4294  4492  4643  4794  4945  5095  5245  5394
 A 16  4737  4967  5141  5315  5488  5663  5837  6009

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10

Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 17,79 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 7,76 Euro.


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